Arbeitsmarkt vom 28. Oktober 2007
Saison-Kurzarbeitergeld bringt Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Agentur für Arbeit Jena wirbt auch in diesem Jahr dafür, dass Betriebe des Außengewerbes im Winter nicht entlassen, sondern besser Kurzarbeit einführen.
Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen rund um die diese Förderleistung beantwortet.
Das Saison-Kurzarbeitergeld ersetzt bereits seit der Schlechtwetterzeit 2006/2007 das bisher bekannte System der Winterbauförderung. „Insgesamt hatten von Dezember 2006 bis Ende März 2007 168 Firmen im Arbeitsagenturbezirk Jena das neue Saison-Kurzarbeitergeld genutzt und 7.560 Menschen von den Leistungen profitiert“, resümiert der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Jena, Dr. Ulrich Gawellek. „Damit konnte seit Inkrafttreten des Instrumentes je Monat für durchschnittlich 1.680 Arbeitnehmer der Arbeitsplatz erhalten werden. Die Zeiten geringerer Aufträge, die alljährlich in den Monaten Dezember bis März liegen, konnten so ohne größere Kündigungswellen überbrückt werden.“
Für welche Gewerke kommt das Saison-Kurzarbeitergeld in Frage? Welche Möglichkeiten bietet diese Förderleistung?
Das Saison-Kurzarbeitergeld wird ab der 1. Ausfallstunde gezahlt, sofern in Betrieben des Bauhauptgewerbes (BRTV-Bau), des Dachdeckerhandwerks (RTV Dachdecker) oder in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus keine Arbeitszeitguthaben mehr bestehen oder in Betrieben des Gerüstbaugewerbes keine Vorausleistungen mehr zu erbringen sind.
Mit Hilfe dieser Förderleistung haben Betriebe die Möglichkeit, Arbeitnehmer des Baugewerbes auch bei saisonalen Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit weiterzubeschäftigen, ohne sie in die Arbeitslosigkeit entlassen zu müssen. Dabei kann es sich sowohl um witterungsbedingten Arbeitsausfall als auch um wirtschaftliche Ursachen (Auftragsmangel) handeln.
Saison-Kurzarbeitergeld wird aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert.
In welchem Zeitraum wird das Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt?
Saison-Kurzarbeitergeld wird in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März gezahlt.
In Betrieben des Gerüstbaus gilt in der Winterperiode 2007/2008 weiterhin die bislang gültige Schlechtwetterzeit ab 1. November.
Wie hoch ist das Saison-Kurzarbeitergeld?
Die Berechnung und die Höhe des Saison-Kurzarbeitergelds entsprechen dem Kurzarbeitergeld. Die Höhe richtet sich also nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im Kalendermonat.
Das Kurzarbeitergeld bezieht sich auf die Nettoentgeltdifferenz und wird in den folgenden zwei Leistungssätzen gewährt:
Welche ergänzenden Leistungen können gewährt werden?
Gewerbliche Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft haben Anspruch auf umlagefinanziertes Wintergeld als Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld.
Welche Vorteile bietet das Förderinstrument den Unternehmen?
Arbeitgeber des Bauhauptgewerbes, des Dachdeckerhandwerks und des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus haben Anspruch auf Erstattung der von Ihnen allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld. Damit ist die Saison-Kurzarbeit kostenneutral.
Die Mittel für die ergänzenden Leistungen werden durch eine Umlage finanziert. Im Bauhauptgewerbe und in Betrieben des Dachdeckerhandwerks und des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus wird diese gemeinsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, im Gerüstbaugewerbe allein durch den Arbeitgeber aufgebracht.
Wo erhalten Interessenten weitere Informationen?
Die Voraussetzungen, das Verfahren und die Leistungen sind in einem Merkblatt nachzulesen, welches im Internet unter www.arbeitsagentur.de aufrufbar ist (Unternehmen -> Finanzielle Hilfen -> Kurzarbeitergeld -> Saison-Kurzarbeitergeld). Dort finden sich auch entsprechende Broschüren, Flyer und Vordrucke.
Für telefonische Anfragen stehen die zuständigen Mitarbeiter/innen der Agentur für Arbeit Jena unter der Telefonnummer 03641 / 379 562 zur Verfügung.
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