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Jede Arbeitsaufnahme ist zuvor der zuständigen Arbeitsagentur mitzuteilen

Wo: Arbeitsmarkt - Wann: 8. November 2007

Zur Vermeidung von leistungsrechtlichen Nachteilen müssen arbeitslos gemeldete Kunden jede Arbeitsaufnahme zuvor der zuständigen Arbeitsagentur mitteilen. Darauf verweist die Agentur für Arbeit Jena aus gegebenem Anlass.

Diese Meldepflicht gilt auch für Eignungsfeststellungen, Assessments oder Probebeschäftigungen.
Beispielsweise bietet der Arbeitgeber bei Vorstellungsgesprächen den Bewerbern nicht selten eine Probebeschäftigung an. Das ist erst einmal ein erfreulicher Aspekt und lässt auf eine Einstellung hoffen.
Arbeitslose Kunden vergessen dabei aber des Öfteren, vor Arbeitsbeginn die Arbeitsagentur zu informieren. Diese Information ist aber unbedingt erforderlich, um die Verfügbarkeit oder das eventuelle Nebeneinkommen prüfen zu können.
Wird die Mitteilung versäumt, muss für den betreffenden Zeitraum mit Leistungskürzungen gerechnet werden.

Text: Ursula Dellith, AA

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