Alle Schulabgänger des Jahres 2009, die ein Gymnasium oder eine Fachoberschule besuchen, müssen sich nach dem Schulabschluss nicht arbeitslos melden, wenn sie innerhalb der nächsten vier Monate entweder eine betriebliche oder schulische Ausbildung, ein Hochschulstudium bzw. ein Studium an einer Berufsakademie oder eine kooperative Ingenieurausbildung beginnen.